Recht auf Grundversorgung


Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihre Adresse Strom an Haushaltskunden und Kleinunternehmer (bis 100.000 kWh pro Jahr) liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§77 ElWOG 2010 und zum Beispiel für Oberösterreich §51a Oö. ElWOG 2006, für Steiermark §36b Stmk. ElWOG 2005 und für Kärnten §56 K-ElWOG 2011).

Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für uns die Verpflichtung Sie zu diesen Grundversorgungsbedingungen zu bedienen. Weiters ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen.

Nähere Informationen über die maximale Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung finden Sie auf der Homepage der E-Control.

Unsere Grundversorgungs-Tarife